• 07664-4044102
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Motorrad Verkleidungsscheibe in Standard Ausführung oder Double Bubble als Spoilerscheibe aus kratzfestem Altumax mit innen Beschichtung für garantiere Farb Echtheit und haltbarkeit.

Spoiler form im Luftkanal getestet lenken den Luftstrom um für Geräusch Minderung und besser Windschutz bei allen Geschwindigkeiten.

Verkleidungsscheiben sind in verschiedenn ausführungen Größen Lieferbar,6 verschiedenen Farben.

Für andere neue Modelle,bitte um Anfrage.

Motorräder ab Bj 2001 sind EU zulassungen keine anwendung von Merkblatter usw vom TÜV usw.

Produkthaftung für EU Herstellung keine § 20 Einführ regelung ABE.

Rilli (StVZO)anwedung für Krad Roller Motorrad Zweirad sind nur Fahrzeuge L3e-L4e oder allgemein nicht Quad Vierrad PKW LKW usw

StVZO § 22 Bauartgenehmigung regelt EU müßten auch Original Teile Prüfung Kennzeichnung angebracht sein (Verkleidungsscheibe/Windshield usw keine amtliche Bauart nötig)

aktuelle § 30 StVZO Richtlinien über die Beschaffenheit und Anbringung der äußeren Fahrzeugteile wird auch nochmals in 74/483/EWG gleichwertig mit ECE-R26 bestätigt.

Äußere Fahrzeugteile müssen so beschaffen und angebracht sein, dass sie beim verkehrsüblichen Betrieb des Fahrzeuges niemanden schädigen oder mehr als unvermeidbar gefährden, behindern oder belästigen; namentlich dürfen sie bei Unfällen den Schaden nicht vergrößern.Sind solche Teile nach Lage, Anbringung oder Beschaffenheit nicht verkehrsgefährdend,so sind sie nicht zu beanstanden. Das gilt z.B. für Teile an geschützten Stellen, Teile,über die ein Körper ungehindert hinweggleiten oder zurückfallen kann, oder Teile, die schon bei leichtem Druck ausweichen und in dieser Stellung keine Verletzungen verursachen können. Nicht verkehrsgefährdend sind auch Teile,der Außenfläche, die sich in einer Höhe > 2 m oder unterhalb der Bodenlinie oder so liegen, dass sie von einer Kugel mit 100 mm Ø nicht berührt werden können.

Made in Italy Somit auch keine §22 nach 20 notwendig.INFO