Front Maske Verkleidungsscheibe für Triumph Speed Triple Street Triple

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Beschreibung

Front Maske Satz Verkleidungsscheibe Spezial Acryl für Triumph Speed Street Triple auf Modell gefertigt.Keine Beschädigungen der Original Teile nötig. Extra Starke Ausführung passgenau Kratzfest.


passend für Triumph Speed Triple Bj 11-15

Triump Street Triple Bj 12-15


CAD/CAM gesteuerte Fertigung Qualitäts- Kontrolle. Die Scheiben Entwicklung erfolgt in SBK mit Fahrern wie Haga/Chile usw. Formschoner schlanker Stabiler front Umbau Satz für individuellen Look .Zwei Verschieden Verkleidungsscheiben wählbar Komfort oder Sport.

Die Instrument werden somit besser geschützt und vor UV Licht Spiegelung geschützt was eine bessere Anzeige Erkennbarkeit Ablesung zur folge hat. Verhindert Verwirbelungen Windgeräusche aerodynamisch auf Anwendung entwickelt. Hochwertige kratzfeste Top Optik keine Sicht Einschränkung.

Abmessungen B = 345 mm H = 285 mm

incl Montageanleitung Made in Italy


Made in Italy.

Hinweis zu Weit verbreiteter ABE.

Motorräder ab Bj 2003 sind EU zulassungen keine anwendung von Merkblatter usw vor dem Jahr 2003 des TÜV.

Rilli (StVZO)anwedung für Motorräder sind nur Fahrzeuge L3e-L4e oder allgemein nicht PKW LKW usw

StVZO § 22 Bauartgenehmigung regelt EU/Staat mußen auch Original Teile Prüfung Kennzeichnung angebracht sein (Verkleidungsscheibe/Windshield usw keine amtliche Bauart nötig)

aktuelle § 30 StVZO Richtlinien über die Beschaffenheit und Anbringung der äußeren Fahrzeugteile wird auch nochmals in 74/483/EWG gleichwertig mit ECE-R26 bestätigt.

Äußere Fahrzeugteile müssen so beschaffen und angebracht sein, dass sie beim verkehrsüblichen Betrieb des Fahrzeuges niemanden schädigen oder mehr als unvermeidbar gefährden, behindern oder belästigen; namentlich dürfen sie bei Unfällen den Schaden nicht vergrößern.Sind solche Teile nach Lage, Anbringung oder Beschaffenheit nicht verkehrsgefährdend,so sind sie nicht zu beanstanden. Das gilt z.B. für Teile an geschützten Stellen, Teile,über die ein Körper ungehindert hinweggleiten oder zurückfallen kann, oder Teile, die schon bei leichtem Druck ausweichen und in dieser Stellung keine Verletzungen verursachen können. Nicht verkehrsgefährdend sind auch Teile, die in einer Höhe von mehr als 2 m über der Fahrbahn angebracht sind.

Haftung jede in Europa Produzierende Firma für Seine Produkte über die Produkthaftung keine § 20 notig.

Zusätzliche Produktinformationen

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